UN-Kinderrechtskonvention

Über die Inhalte dieser Konvention

Die UNCRC besteht aus 54 Artikeln, in denen die Rechte von Kindern festgelegt sind und wie Regierungen zusammenarbeiten sollten, um sie allen Kindern zugänglich zu machen.

Gemäß den Bestimmungen der Konvention sind die Regierungen verpflichtet, die Grundbedürfnisse der Kinder zu befriedigen und ihnen zu helfen, ihr volles Potenzial auszuschöpfen. Im Mittelpunkt steht dabei die Erkenntnis, dass jedes Kind grundlegende Grundrechte hat. Dazu gehört auch das Recht auf:

  • Leben, Überleben und Entwicklung
  • Schutz vor Gewalt, Missbrauch oder Vernachlässigung
  • Eine Ausbildung, die es Kindern ermöglicht, ihr Potenzial voll auszuschöpfen
  • Von ihren Eltern erzogen werden oder eine Beziehung zu ihnen haben
  • Frei ihre Meinung zu äußern und angehört zu werden

Im Jahr 2000 wurden dem UNCRC zwei optionale Protokolle hinzugefügt. Das Erste fordert die Regierungen auf, dafür zu sorgen, dass Kinder unter 18 Jahren nicht gewaltsam in ihre Streitkräfte aufgenommen werden. Das Zweite fordert die Staaten auf, Kinderprostitution, Kinderpornographie und den Verkauf von Kindern in die Sklaverei zu verbieten. Diese wurden inzwischen von mehr als 120 Staaten ratifiziert.

Ein drittes optionales Protokoll wurde 2011 hinzugefügt. Auf diese Weise können sich Kinder, deren Rechte verletzt wurden, direkt an den UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes wenden.

Beteiligte dieser Konvention 

Seit der Annahme durch die Vereinten Nationen im November 1989 haben sich 194 Länder der UNCRC angeschlossen, wobei nur noch zwei Länder der Welt ratifiziert werden müssen.

Alle Länder, die der UNCRC beitreten, sind an das Völkerrecht gebunden, um deren Umsetzung zu gewährleisten. Dies wird vom Ausschuss für die Rechte des Kindes überwacht.

Die UNCRC ist auch der einzige internationale Menschenrechtsvertrag, der Nichtregierungsorganisationen (NRO) wie Save the Children gemäß Artikel 45a eine direkte Rolle bei der Überwachung ihrer Umsetzung zuweist.

Zehn Grundrechte

Die UNICEF, die Kinderrechtsorganisation der UNO, fasst den 20 Seiten langen Text in zehn Grundrechten zusammen:

  1. Das Recht auf Gleichbehandlung und Schutz vor Diskriminierung unabhängig von Religion, Herkunft und Geschlecht
  2. Das Recht auf einen Namen und eine Staatszugehörigkeit
  3. Das Recht auf Gesundheit
  4. Das Recht auf Bildung und Ausbildung
  5. Das Recht auf Freizeit, Spiel und Erholung
  6. Das Recht, sich zu informieren, sich mitzuteilen, gehört zu werden und sich zu versammeln
  7. Das Recht auf eine Privatsphäre und eine gewaltfreie Erziehung im Sinne der Gleichberechtigung und des Friedens
  8. Das Recht auf sofortige Hilfe in Katastrophen und Notlagen und auf Schutz vor Grausamkeit, Vernachlässigung, Ausnutzung und Verfolgung
  9. Das Recht auf eine Familie, elterliche Fürsorge und ein sicheres Zuhause
  10. Das Recht auf Betreuung bei Behinderung

In der Praxis umfassen die Kinderrechte das Recht, in einer sicheren Umgebung ohne Diskriminierung zu leben, Zugang zu sauberem Wasser, Nahrung, medizinischer Versorgung und Ausbildung zu erhalten und bei Entscheidungen, die ihr Wohlergehen betreffen, das Recht auf Mitsprache.

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