Formen der Gewalt gegen Kinder und Jugendliche

Jedes Kind hat das Recht darauf – frei von Gewalt – aufzuwachsen. Dies wurde im ersten Abkommen über die Menschenrechte von Kindern 1989, im Rahmen der UN-Konvention festgeschrieben und von den meisten Staaten der Erde anerkannt. Dennoch ist Gewalt für viele Kinder und Jugendliche nach wie vor bitterer Alltag. Gewalt hinterlässt Spuren. Die Folgen für Kinder und Jugendliche sind verheerend.

Was ist Gewalt gegen Kinder und Jugendliche?

Gewalt gegen Kinder und Jugendliche hat viele Gesichter. Mädchen und Jungen sind gleichermaßen davon betroffen. Zwischen struktureller und personeller Gewalt ist dabei zu unterscheiden.

Strukturelle Gewalt meint Gewalt, welche auf soziale Begebenheiten zurückgeht. Unzureichende Wohnverhältnisse sind ein Beispiel dafür.

Personelle Gewalt bezieht sich auf das Handeln oder dessen Unterlassen eines Erwachsenen gegenüber einem Kind oder Jugendlichen. Personelle Gewalt wird häufig von denjenigen ausgeübt, die den Kindern und Jugendlichen am nächsten stehen: den Eltern, Erziehenden oder anderen Bezugspersonen. Unter personeller Gewalt ist jegliche Handlung zu verstehen, die einem Kind Schaden zufügt oder ihm schaden könnte, ganz gleich, ob die Gewalt ausübende Person dabei ungewollt oder bewusst handelt.

Personelle Gewalt kann in vier Formen auftreten, welche nicht immer eindeutig voneinander abzugrenzen sind. Häufig erleben Kinder mehrere Formen von Gewalt.

Vier Formen personeller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche:

1. Vernachlässigung

Als seelische und körperliche Vernachlässigung zu verstehen sind Handlungen der Unterlassung mit möglichen, weitreichenden Folgen für das Kind. Kommt eine Betreuungsperson grundlegenden körperlichen und emotionalen Bedürfnissen des Kindes hinsichtlich seiner Gesundheit, Bildung, emotionalen Entwicklung, Ernährung und sicheren Unterbringung nicht ausreichend nach, spricht man von Vernachlässigung. Um Vernachlässigung handelt es sich auch dann, wenn Hilfeleistungen ausbleiben. Teilt sich beispielsweise ein Kind der Mutter bezüglich der Gewalterfahrungen durch den Vater mit und stößt dabei auf Unglauben, ist das Verhalten der Mutter als Vernachlässigung zu verstehen. Rückstände in der Entwicklung, Störungen des Verhaltens oder eine lebensbedrohende Gefährdung der Gesundheit des Kindes können die Folge sein.

2. Psychische Misshandlung

Unter psychischer Misshandlung zu verstehen sind Handlungen, die ein Kind ängstigen oder ihm ein Gefühl der Wertlosigkeit vermitteln können. Psychische Misshandlung stellt eine subtile Form der Gewalt dar, deren Grenzen nicht immer eindeutig ersichtlich sind. Oft besteht sie aus mehr oder weniger gesellschaftlich anerkannten Erziehungspraktiken. Doch kann psychische Misshandlung ein Kind in seiner psychischen und körperlichen Entwicklungsmöglichkeiten hemmen. Beispiele dafür sind: Bestrafung, Hausarrest, Erniedrigung durch Worte, Diskriminierung sowie Anschreien, Liebesentzug, Bedrohung oder offene Verachtung.

3. Körperliche Misshandlung

Die körperliche Misshandlung stellt physische Gewalt durch Betreuungspersonen oder Fremde gegenüber dem Kind dar. Hierzu zählt das Schlagen mit Händen oder Gegenständen, Beißen, Schütteln, Verbrühen und Vergiften.

4. Sexuelle Gewalt

Sexuelle Gewalt ist jede sexuelle Handlung mit, an oder vor Kindern und Jugendlichen unter 14 Jahren. Damit gemeint ist die bewusste Manipulation und den absichtlichen Missbrauch eines Kindes mit dem Ziel eigene sexuelle Bedürfnisse zu befriedigen.

Passives Gewalterleben

Auch das Miterleben von Gewalt betrifft und beeinträchtigt Kinder und Jugendliche in ihrer Entwicklung. Misshandeln sich Familienmitglieder gegenseitig, löst dies im Kind oder Jugendlichen ein Gefühl von Angst und Ohnmacht aus. Zudem wird den Kindern und Jugendlichen suggeriert, dass Konflikte mit Gewalt gelöst werden.

Unabhängig von der Form der Gewalt, führen Gewalterlebnisse bei Kindern und Jugendlichen zu oft schweren Traumatisierungen und beeinträchtigen sie in ihrer Gesundheit und Entwicklung. Erwachsene sollten daher stets aufmerksam im Umgang mit Kindern und Jugendlichen sein. Plötzliche Verhaltensänderungen können ein Hinweis auf eine Gewalterfahrung sein.

Für betroffene Kinder und Jugendliche, die Opfer von Gewalt sind ist es sehr wichtig sich jemandem mitzuteilen, dem sie vertrauen. Das können FreundInnen, LehrerInnen, Verwandte, NachbarInnen oder andere Erwachsene sein.

Auch die Kinder- und Jugendhilfe setzt sich für den Schutz der Kinder und Jugendlichen ein.

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